Christian Stanek ist freier Sachverständiger für Fahrzeugbewertung und Fahrwerkstechnik.

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der fachlichen Bewertung von Fahrzeugen und Fahrwerken, insbesondere im Zusammenhang mit polizeilichen Stilllegungen sowie fahrwerks- und umbautypischen Sachverhalten.

Die Begutachtung erfolgt unabhängig, neutral und auf Grundlage fundierter technischer Analyse.

Christian Stanek ist zudem bei der StanekWorxx Automotive GmbH tätig. Die Grundlage der Sachverständigentätigkeit bildet eine langjährige berufliche Laufbahn in der Fahrwerkstechnik sowie umfassende praktische Erfahrung aus dem Motorsport- und Hochleistungsfahrzeugbereich.

Die Abrechnung der Sachverständigenleistungen erfolgt über die StanekWorxx Automotive GmbH.

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Schadensgutachten an Fahrwerken

Schäden am Fahrwerk zählen zu den sicherheitsrelevanten technischen Beeinträchtigungen eines Fahrzeugs und erfordern eine fachlich fundierte, nachvollziehbare Bewertung. Als freier Sachverständiger für Fahrzeugbewertung und Fahrwerkstechnik erstelle ich Schadengutachten an Fahrwerken, wenn Schäden festgestellt, vermutet oder hinsichtlich Art, Umfang oder Ursache zu bewerten sind.

Ein Schadengutachten ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Schäden an Gewinde- oder Luftfahrwerken

  • Schäden infolge von Unfällen, Bordsteinberührungen oder Fahrbahneinflüssen

  • Auffälligkeiten oder Abweichungen im Zusammenhang mit Montage- oder Einstellzuständen

  • Unstimmigkeiten oder Klärungsbedarf im Verhältnis zu Versicherungen oder Werkstätten

  • technisch veränderten oder tiefergelegten Fahrzeugen

Im Rahmen des Schadengutachtens erfolgt eine neutrale technische Bewertung des Fahrwerks, der betroffenen Bauteile sowie der feststellbaren Schadensbilder. Die Begutachtung dient der sachlichen Einordnung des technischen Zustands und kann als Grundlage für Versicherungen, Rechtsanwälte oder weitere fachliche Klärungen herangezogen werden.

Wertgutachten für Felgen, Räder/Reifen-Kombinationen

Hochwertige Felgen und individuelle Räder-/Reifen-Kombinationen können einen wesentlichen wertrelevanten Bestandteil eines Fahrzeugs darstellen, der im Schadenfall oder bei der Bewertung nicht immer eindeutig zugeordnet oder berücksichtigt wird. Als freier Sachverständiger für Fahrzeugbewertung und Fahrwerkstechnik erstelle ich Wertgutachten für Felgen sowie Räder-/Reifen-Kombinationen, insbesondere bei technisch veränderten oder nicht serienmäßigen Ausführungen.

Ein Wertgutachten ist insbesondere sinnvoll bei:

  • hochwertigen Aftermarket- oder Schmiederädern

  • individuellen oder vom Serienzustand abweichenden Räder-/Reifen-Kombinationen

  • Klärungsbedarf im Zusammenhang mit Versicherungen

  • Schäden, Verlust oder Diebstahl von Felgen oder Radsätzen

  • Bewertung vor oder nach technischen Umbauten

Das Wertgutachten dient der nachvollziehbaren Ermittlung des jeweiligen Wertes auf Grundlage technischer und marktbezogener Kriterien und kann als sachverständige Grundlage für Versicherungen, Rechtsanwälte oder private Zwecke herangezogen werden.

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Schadens- und Wertgutachten für Sport- und Motorsportfahrzeuge

Sport- und Motorsportfahrzeuge unterscheiden sich aufgrund technischer Ausführung, Ausstattung und Nutzung häufig deutlich von Serienfahrzeugen. Schäden oder wertrelevante Fragestellungen lassen sich daher nicht in allen Fällen anhand standardisierter Bewertungsansätze erfassen. Als freier Sachverständiger für Fahrzeugbewertung und Fahrwerkstechnik erstelle ich Schadens- und Wertgutachten für Sport- und Motorsportfahrzeuge, bei denen technische Besonderheiten und vom Serienzustand abweichende Ausführungen zu berücksichtigen sind.

Ein Gutachten ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Schäden an Sportwagen oder motorsportlich genutzten Fahrzeugen

  • Fahrzeugen mit leistungs- oder fahrwerksbezogenen Veränderungen

  • Bewertung nach Unfallereignissen, Trackdays oder motorsportlicher Nutzung

  • Klärungsbedarf im Zusammenhang mit Versicherungen

  • Ermittlung des Fahrzeugwertes bei Sonder- oder Einzelaufbauten

Die Gutachten basieren auf einer technischen Betrachtung des Fahrzeugzustands, der Ausstattung, vorhandener Umbauten sowie der Nutzung und dienen der sachlichen Einordnung wert- oder schadensrelevanter Aspekte. Sie können als Grundlage für Versicherungen, Rechtsanwälte oder private Zwecke herangezogen werden.

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Schadengutachten zur Feststellung und Bewertung von Fahrzeugschäden

Bei Fahrzeugschäden ist eine fachlich korrekte und nachvollziehbare Schadensfeststellung von zentraler Bedeutung. Als freier Sachverständiger für Fahrzeugbewertung und Fahrwerkstechnik erstelle ich Schadengutachten zur Feststellung und Bewertung von Fahrzeugschäden, insbesondere bei technisch anspruchsvollen oder vom Serienzustand abweichenden Fahrzeugen.

Ein Schadengutachten ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Schäden nach Verkehrsunfällen

  • Schäden im Haftpflicht- oder Kaskobereich

  • Klärungsbedarf im Zusammenhang mit Versicherungen

  • unklaren oder strittigen Schadensbildern, Schadensursachen oder Schadenumfängen

  • Fahrzeugen mit Umbauten oder Sonderausstattung

Das Schadengutachten dokumentiert Art und Umfang feststellbarer Schäden sowie technisch nachvollziehbare Schadensbilder. Es dient der sachlichen Einordnung des Fahrzeugzustands und kann als Grundlage für Versicherungen, Rechtsanwälte oder weitere fachliche Klärungen herangezogen werden.

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Sachverständigengutachten zur fachlichen Bewertung von Fahrzeugen und Fahrwerken im Zusammenhang mit polizeilichen Stilllegungen.

Bei polizeilichen Stilllegungen von Fahrzeugen steht häufig die technische Beurteilung von fahrwerks- oder umbautypischen Zuständen im Vordergrund. Als freier Sachverständiger für Fahrzeugbewertung und Fahrwerkstechnik erstelle ich Sachverständigengutachten zur fachlichen Bewertung von Fahrzeugen und Fahrwerken im Zusammenhang mit polizeilichen Stilllegungen.

Die Gutachten dienen der sachlichen und technischen Einordnung des feststellbaren Fahrzeugzustands sowie der zugrunde liegenden technischen Beanstandungen, ohne eine rechtliche oder behördliche Entscheidung vorwegzunehmen oder zu ersetzen. Bewertet werden ausschließlich technische Sachverhalte, insbesondere fahrwerksbezogene, rad- oder umbautypische Ausführungen.

Ein solches Gutachten ist insbesondere sinnvoll bei:

  • polizeilichen Stilllegungen im Zusammenhang mit technischen Beanstandungen

  • Unklarheiten oder Abweichungen in der technischen Bewertung von Fahrwerken oder Umbauten

  • anwaltlicher Beauftragung zur sachverständigen Stellungnahme

  • der Klärung technischer Fragestellungen im weiteren Verfahren

Die Begutachtung erfolgt unabhängig, neutral und ausschließlich auf technischer Grundlage. Das Gutachten kann als Privatgutachten oder sachverständige Stellungnahme verwendet werden.

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