Änderungsabnahmen In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Wie vielen Tunern und Tuning – Freunden bereits bekannt ist, müssen alle Umbauten an Fahrzeugen die im deutschen Straßenverkehr zugelassen und betrieben werden, von einer amtlich anerkannten Prüfstelle überwacht und kontrolliert werden. Bei Fahrzeugänderungen muss der jeweilige Prüfer das verwendete Zubehör der Bauart gemäß überprüfen, damit am Ende die Zulassungsbehörde die Fahrzeugänderungen in den Fahrzeugpapieren eintragen kann. Jeder der sein Fahrzeug ohne diese Maßnahmen im Straßenverkehr mit illegalen Teilen ohne Zulassung betreibt muss mit hohen Bußgeldern und Punkten bis zu einer Stilllegung gemäß §5 FZV, 17 StVZO durch die Ordnungsbehörde oder Polizei rechnen. Darüber hinaus erlischt auch der Versicherungsschutz. Ist die Betriebserlaubnis Eures Fahrzeuges erst einmal erloschen, so erfordert die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO hohe Auflagen und Kosten. Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden.